Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Reservierungen sämtlicher Objekte zur Beherbergung von Gästen und Durchführung von Veranstaltungen sowie aller erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der AZUR Freizeit GmbH, Zettachring 6, 70567 Stuttgart („AZUR“ bzw. "Betreiber"). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von Ihnen mit Abschluss der Buchung anerkannt und werden Bestandteil eines jeden Vertrages. Entgegenstehende oder abweichende Vertragsbedingungen eines Gastes oder Veranstalters werden grundsätzlich nur anerkannt, sofern dies vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurden.

Wir behalten uns vor, aufgrund geänderter Gegebenheiten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

1. Vertragsabschluss

1.1

a) Grundlage für unser Angebot ist die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z. B. Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

b) Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung werden Sie darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 S. 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die durch Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienste versendete Nachrichten (z. B. SMS) sowie Rundfunk- und Telemedien abgeschlossen wurden, ein Widerrufsrecht nicht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nicht-Inanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB).

Näheres wird nachstehend unter Ziff. 5 geregelt.

Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden. Im letzt genannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

Bei der Buchung durch Vereine, Reisegruppen, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist der Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich dieser, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertretung namens und in Vollmacht des jeweiligen Gastes vornehmen oder vorgenommen haben.

Kunden, die für Mitreisende buchen, haften wie diese für alle Vertragsverpflichtungen dieser Gäste. Solche für Mitreisende buchende Kunden oder Auftraggeber werden nachstehend ebenfalls durch den Begriff „Gast“ mit umfasst.

1.2

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgt, gilt weiter:

a) Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, sodass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind.

b) Im Regelfall wird AZUR jedoch die Buchungsbestätigung in Textform zusätzlich übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher oder telefonischer Bestätigung durch AZUR auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform nicht zugeht.

c) Unterbreitet AZUR dem Gast auf dessen Nachfrage hin ein spezielles Angebot, so liegt darin ein verbindliches Vertragsangebot. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch AZUR bedarf, zustande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

1.3

Bei Online-Buchungen, die über eine Internetseite erfolgen, welche sowohl Verfügbarkeiten als auch den gesamten Buchungspreis online ausweisen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Nachdem der Kunde seine Leistungswünsche eingegeben hat (Reisezeit, Teilnehmerzahl, Reisezeitraum, Objekt, Leistungsdetails, etc.) zeigt die Online-Buchungsstrecke dem Kunden die Informationen zu den Leistungen und Preisen der verfügbaren Kapazitäten.

b) Auf Grundlage dieser Informationen kann der Kunde sodann nach Prüfung der Verfügbarkeit und Ausfüllung eines Buchungsformulars mit Kontaktdaten des Kunden ein verbindliches Vertragsangebot abgeben, indem er das Anmeldeformular absendet.

c) Mit Bestätigung des Buttons der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ erteilt der Gast den Buchungsauftrag. Der Vertrag wird dadurch angenommen, indem AZUR eine Buchungsbestätigung abgibt.

d) Die Übermittlung des Anmeldeformulars durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.

AZUR ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

Der Vertrag kommt auch hier ausschließlich durch den Zugang der Buchungsbestätigung von AZUR beim Gast zustande.

1.4

Der Gast hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Objekt. Wünsche werden, soweit wie möglich, berücksichtigt.

1.5

Jugendliche unter 18 Jahren, die keine schriftliche Einwilligungserklärung des oder der Erziehungsberechtigten vorlegen können, dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson auf dem Campingplatz übernachten. Liegt eine Einverständniserklärung nicht vor bzw. ist keine Aufsichtsperson anwesend, kann AZUR das Objekt ohne Entschädigungspflicht anderweitig vermieten, auch wenn eine Buchungsbestätigung abgegeben wurde.

2. Preise und Leistungen

2.1

Die in der Buchungsgrundlage angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert und zusätzlich fallen Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen, z. B. von Drittanbietern, die erst vor Ort in Anspruch genommen werden, an.

2.2

Die geschuldeten Leistungen von AZUR ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend und mit dem Gast ausdrücklich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen.

3. Zahlung

3.1

Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen Gast und AZUR getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Sofern dort nichts vermerkt ist, gilt Nachstehendes:

3.2

Bei der Buchung ist mit Vertragsabschluss eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung variiert je nach Tarif, Leistung, Objekt und Dauer des Aufenthalts sowie dem Zeitpunkt der Reservierung und kann bis zu 100% des Buchungsbetrags betragen.

3.2.1

Im Flextarif für Camping beträgt die Anzahlung 30% des Gesamtpreises zum Zeitpunkt der Buchung, mindestens jedoch 50,00 €.

3.2.2

Im Spartarif für Camping beträgt die Anzahlung 100% des Gesamtpreises zum Zeitpunkt der Buchung.

3.3.1

Pods, Fässer (XXL) und Bike Lodges: Hier beträgt die Anzahlung 100% des Gesamtpreises zum Zeitpunkt der Buchung.

3.3.2

Wood-Lodges, Mobilhomes und Nature Lodges: Hier beträgt die Anzahlung 30% des Gesamtpreises zum Zeitpunkt der Buchung. Die Restzahlung bzw. Belastung der Kreditkarte mit dem Restbetrag erfolgt spätestens vier Wochen vor Aufenthaltsbeginn.

3.4

In bestimmten Fällen kann abweichend zu den vorstehenden Punkten der Gesamtpreis mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) fällig gestellt werden, soweit der Kunde seine verbindliche Buchungserklärung in Kenntnis dieser abweichenden Zahlungsbedingungen abgegeben hat.

3.5

Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der Gesamtpreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende abzüglich Anzahlung, spätestens am Abreisetag, zahlungsfällig und an AZUR zu bezahlen.

3.6

Zahlungen können nicht in Fremdwährungen, sondern nur in EUR geleistet werden. Es werden lediglich Kreditkartenzahlungen von denjenigen Kartenanbietern akzeptiert, welche von AZUR zur Bezahlung angeboten werden, derzeit Visa und MasterCard. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisungen möglich.

3.7

Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist AZUR, soweit sie selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bestimmungen zu fordern.

4. An- und Abreise

4.1

Die Anreise des Gastes kann ab 15:00 Uhr und muss bis spätestens 18:00 Uhr am Anreisetag erfolgen.

4.2

Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet, AZUR spätestens bis 18:00 Uhr am Anreisetag Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Leistung bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Beherbergungsanbieter berechtigt, die Unterkunft bzw. den Stellplatz für die gesamte Buchungszeit anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung werden die mit der Buchung vereinbarten Übernachtungsentgelte ab dem gebuchten Anreisetag abgerechnet

4.3

Die Abreise hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung bis spätestens 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung kann AZUR die Entgelte für eine weitere Nacht verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt AZUR vorbehalten. Ein Anspruch auf Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung (zahlungspflichtiger Late Check-Out).

5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1.

Im Falle eines Rücktritts oder einer Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch von AZUR auf den vereinbarten Aufenthaltspreis einschließlich des etwaigen Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast von AZUR im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht schriftlich eingeräumt wurde und AZUR die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.

5.2.

AZUR hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Leistung um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft im Fall des Rücktritts und Nichtanreise zu bemühen.

5.3.

Soweit AZUR für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird AZUR sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 5.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

5.4.

Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für eine Bemessung ersparter Aufwendungen ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 5.3 anzurechnender Beträge an den Beherbergungsanbieter die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen bzw. der gebuchten Campingleistungen einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:

5.4.1 bei Buchungen von Ferienunterkünften gemäß Ziffer 3.3.2:
a) bis 42 Tage vor Anreise: 15%
b) bis 28 Tage vor Anreise: 30%

c) bis zum Vortag der Anreise: 80%
d) am Anreisetag und bei Nichtanreise 100% 

5.4.2 bei Buchungen für Campingaufenthalten mit Anzahlung sowie Ferienunterkünfte gemäß Ziffer. 3.3.1:

b) bis 42 Tage vor Anreise: keine Stornogebühr
c) bis 28 Tage vor Anreise: 30%

d) bis zum Vortrag der Anreise: 80%

e) am Anreisetag und bei Nichtanreise; 100% (mindestens 50,00 €)

5.4.3 bei Buchungen für Campingaufenthalte und Spezialtarife (z.B. „4 für 3“) mit 100% Vorauszahlung abzüglich eines Vorauszahlungsrabatts nach Ziff. 3.3.2 fallen 100% Stornogebühr an.

5.5

In bestimmten Fällen kann abweichend zu Punkt 6.4 ein abweichender Stornosatz angewendet werden, soweit der Kunde seine verbindliche Buchungsbestätigung in Kenntnis dieser abweichenden Bedingungen abgegeben hat.

5.6

Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Beherbergungsanbieter nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend zu berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.7

Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder ein anderweitiges Stornoschutzpaket dringend empfohlen.

5.8

Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt in Textform abzugeben.

6. Rücktrittsrecht des Betreibers

AZUR kann aus besonderen Gründen vom Vertrag zurücktreten oder ihn nach Fristsetzung gegenüber dem Gast, bestimmte Handlungen zu unterlassen, kündigen. Das Kündigungsrecht gilt insbesondere sofern höhere Gewalt oder von AZUR nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

 

Dies gilt insbesondere, wenn die Inanspruchnahme der Leistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und Ruhe anderer Gäste oder das Ansehen des Betreibers beeinträchtigen. Das Recht steht AZUR ebenso zu, wenn der Gast oder Veranstalter (Verein, Reisegruppe, Partei, Verband, Firma, Behörden, juristische Personen) zahlungsunfähig geworden oder der Zweck bzw. Anlass des Aufenthaltes rufschädigend oder gesetzeswidrig ist.

7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast

7.1

Der Gast ist verpflichtet, die Haus- und Campingplatzordnung, welche Bestandteil dieses Vertrages ist und welche im Internet eingesehen werden kann oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten. Auf Wunsch wird dem Gast die Campingordnung am Campingplatz ausgehändigt.

7.2

Der Gast ist verpflichtet, der Verwaltung des jeweiligen Platzes auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an AZUR ganz oder teilweise entfallen.

7.3

Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Dabei gilt, dass er AZUR zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von AZUR verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes für AZUR erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthaltes objektiv unzumutbar ist.

7.4

Dem Gast ist bekannt, dass in der jeweiligen Einrichtung von AZUR lediglich über haushaltsübliche Anschlüsse für Strom und Wasser vorgehalten werden. Der Nutzer verpflichtet sich, Strom und Wasser ausschließlich in haushaltsüblicher Form abzunehmen und eine Überlastung des Netzes jedweder Form auszuschließen.

7.5

Haustiere dürfen nach nur nach vorheriger Zustimmung des Betreibers und gegen eine zusätzliche Vergütung (Entgelt) mitgebracht werden. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, dies vor seiner Buchung abzuklären. Die Mitnahme von gefährlichen bzw. Kampfhunden bzw. Listenhunden nach der Kampfhundeverordnung ist ausdrücklich und strengstens untersagt. Der Gast ist verpflichtet, ein mitgebrachtes Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu halten und nicht unbeaufsichtigt auf dem Areal zurückzulassen. Haustiere dürfen nicht in Sanitäranlagen oder in sonstige öffentliche Räumlichkeiten (Aufenthaltsraum, Lounge, Küche) mitgenommen werden. Der Gast ist zur wahrheitsgemäßen Angabe über Art und Größe des Haustiers verpflichtet. Verstöße hiergegen können AZUR zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen. Das Entgelt für die Mitnahme von Haustieren ist separat und gemäß der Buchungs- und Zahlungsbestimmungen der jeweiligen gebuchten Leistungen durch den Gast zu entrichten.

7.6

Der Gast haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Campingplatzes. Er haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden seiner Familienangehörigen und Besucher. Mehrere Gäste haften als Gesamtschuldner.

8. Haftungsbeschränkung

8.1

Die Haftung von AZUR aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AZUR oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von AZUR beruht.

8.2

Die eventuelle Gastbewirtschaftung des Beherbergungsanbieters für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

8.3

AZUR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen durch AZUR nicht erbracht werden,, sondern lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, geführte Wanderungen, Outdoor-Sportaktivitäten, Sport- und Fitnessprogramme, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Dies gilt auch für Fremdleistungen, die vom Betreiber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1

AZUR weist im Hinblick auf das Gesetz über die Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass AZUR derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung nicht teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für AZUR verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen werden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

9.2

Auf das Vertragsverhältnis zwischen AZUR und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

9.3

Für Klagen des Gastes gegen AZUR ist der Sitz der Gesellschaft (AZUR) maßgeblich.

9.4

Für Klagen von AZUR gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft (AZUR) vereinbart.

9.5

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

10. Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

AZUR speichert und verarbeitet die Daten des Gastes und zwar Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Aufenthaltsdauer, Rechnung und Kontoverbindung aus geschäftlichem Anlass und bewahrt diese Daten im Rahmen der steuerlichen und sonstigen rechtlichen Aufbewahrungsfristen elektronisch. Dies sind derzeit mindestens sechs Jahre ab Ende des Jahres des Aufenthaltes bzw., sofern eine rechtliche Auseinandersetzung geführt werden muss, ab Ende des Jahres des rechtskräftigen Abschlusses derselben.

 

Der Gast hat jederzeit das Recht, sofern rechtlich zulässig, die Löschung seiner Daten zu verlangen und im Rahmen der DSGVO Auskunft zu erhalten.