
Azur Freizeit GmbH
Zettachring 6
70567 Stuttgart
Herzlich willkommen auf unserem Campingplatz!
Um Ihren Urlaub so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie bei Ihrem Aufenthalt folgende Regeln zu beachten.
Öffnungszeiten Rezeption:
08:00-12:00
14:00-18:00
Anreise
Ab 15:00 Uhr oder nach vorheriger Absprache
Abreise
Bis 10:00 Uhr
Nachtruhe
Von 22:00 bis 07:00 Uhr
Mittagsruhe
Von 12.00 bis 13.20 Uhr
Notrufnummer: Platzleiter
Notrufnummer: Feuerwehr
112
Notrufnummer: Polizei
110
Notrufnummer: Rettungsdienst o.a.
112
1. Mit dem Betreten des Campingplatzes erkennen Sie die Platzordnung an. Jeder Campinggast hat sich in seinem eigenen Interesse strikt an die nachstehenden Bestimmungen zu halten und die Anweisungen der Gastgeber und ihres Personals zu befolgen.
2. Auf dem Campingplatz werden alle Campinggäste gleichbehandelt, unabhängig vom Status (Touristen- oder Saisoncamper), des Alters, des Geschlechts, der Religion, der Sprache usw. Der gegenseitige Respekt unter Campinggästen ist das allergrößte Gut.
3. Fahrzeuge dürfen auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo (max. 5 km/h) fahren. Die Wege sind freizuhalten und nicht als Parkplätze zu benutzen. Während der Nacht- und Mittagsruhe dürfen KFZ grundsätzlich nicht bewegt werden.
4. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie auch außerhalb der Nacht- und Mittagsruhe ruhestörenden Lärm. Stellen Sie Radios, Fernsehgeräte usw. immer so leise ein, dass Sie andere nicht stören.
5. Beim Aufstellen von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Zelten folgen Sie bitte den Weisungen der Verwaltung. Insbesondere sind die in der Camping- und Wochenendplatzverordnung des Landes XY geforderten Mindestabstände[FR1] einzuhalten. Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standplätze einzufrieden. Windschutzvorrichtungen aus leicht brennbarem Material (z.B. Stroh, Schilf etc.) sind nicht zugelassen. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Schnüre oder anderes Zubehör gefährdet wird.
6. Um Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Anlagen und Einrichtungen schonend zu behandeln und die Standplätze sauber zu halten. Für Abfälle, die während Ihres Aufenthaltes auf dem Campingplatz anfallen, stehen Ihnen Container und Abfallbehälter zur Verfügung. Bitte trennen Sie die Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas, DSD-Verpackung) vom Restmüll. Sperrmüll wird nur nach vorheriger Absprache und gegen Kostenerstattung entgegengenommen. Das Waschen von Fahrzeugen aller Art ist auf dem Gelände des Campingplatzes nicht gestattet.
7. Das Laden von E-Autos und E-Rädern ist nur an den dafür vorgesehen Ladesäulen gestattet.
8. Hunde sind willkommen! Sie müssen auf dem gesamten Gelände, mit Ausnahme der im Lageplan gekennzeichneten Bereiche, angeleint sein. „Gassibeutel“ können Sie den im Lageplan gekennzeichneten Automaten kostenlos entnehmen.
9. Offenes Feuer (z.B. Lagerfeuer u.ä.) ist nur an den dafür im Lageplan ausgewiesenen Stellen gestattet. Bei der Benutzung von Grills ist auf Standsicherheit und korrekten Aufbau zu achten. Bodennahe Einweggrills dürfen nicht verwendet werden. Es ist verboten, unmittelbar neben Brennbarem zu grillen und es dürfen nur ausgewiesene Anzündhilfen verwendet werden. Die Hinweise zu den Waldbrandstufen (Aushang Rezeption), die weitere Einschränkungen mit sich bringen können, sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.
10. Pro Standplatz dürfen nur bis zu 3 Flaschen à 11 kg Gas und 3 Liter brennbare Flüssigkeit aufbewahrt werden. Wohnwagen und Wohnmobile müssen über eine gültige Gasabnahmeprüfbescheinigung verfügen. Um erforderliche Kontrollen zu vereinfachen, können sie die gültige Prüfplakette gut sichtbar in einem Fenster aushängen.
11. In allen Gemeinschaftseinrichtungen und Mietobjekten besteht striktes Rauchverbot. Auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes sind die Reste von Zigaretten etc. sachgerecht zu entsorgen. Zum Schutz von Kindern- und Jugendlichen besteht zudem auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes ein Cannabis-Konsumverbot.
12. Die Verwaltung des Campingplatzes ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h. sie kann u.a. Personen bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Platzordnung Hausverbot erteilen und die jeweilige Person von der Anlage verweisen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!